Autor |
Nachricht |
 |
|
cybertrek
C.O.S.E.

Anmeldedatum: 05.04.2001
Beiträge: 5088
Wohnort: Leopoldsdorf im Marchfeld
|
Verfasst am:
06.12.2005, 22:06
|
|
|
Heise-Online Forum verklagt wegen rechtswidriger Posts
Zitat: |
Heise-Online-Forum mit einstweiliger Verfügung belegt
Wie mitgeteilt wurde, hat das Hamburger Landgericht eine Verfügung gegen heise-online bestätigt. Darin wird es der Internetplattform verboten, auf Foren Aufrufe zu massenhaften Downloads zu verbreiten.
Speziell gehe es um Downloadaufrufe, die den Betrieb eines Servers stören oder lahmlegen können. Nun ist heise-online faktisch gezwungen, alle Beiträge in Diskussionsforen auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte sich in Zukunft auch auf andere Webseitenbetreiber auswirken, die Webforen oder ähnliche Dienste anbieten. |
Quelle: Heise.de
Zitat: |
Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
Anzeige
Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.
Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't) |
Macht mir also das Leben nicht unnötig schwer und achtet darauf nichts rechtswidriges zu posten. 
_________________ "Wenn es ein Wunder gibt, heißt es McLane"
(Raumpatrouille Orion, 1966)
Green mole - Star Trek Database | Fedboard - Das etwas andere Star Trek Forum!
|
|
Conelly
Captain

Anmeldedatum: 26.03.2001
Beiträge: 4297
Wohnort: BRD
|
|
\\ // Valok
Lt. Commander
Anmeldedatum: 12.01.2003
Beiträge: 984
Wohnort: Wien
|
|
Woblin Goblin
Commander

Anmeldedatum: 09.06.2001
Beiträge: 1472
Wohnort: Wien
|
Verfasst am:
08.12.2005, 23:52
|
|
|
Also jetzt wollen wir mal nicht alle Foren mit einer einstweiligen Verfügung ausschalten.
Eine solche ist nämlich einstweilig, d.h. dauert nicht lang.
Im Prinzip dauert dies nur so lange wie der anhängige Prozess nicht geklärt wurde - also wie lange sich heise und dieser Typ mit dem Server nicht einigen können, bzwm wahrscheinlich eher der irre der aufgerufen hat mit typen der die einstweilige V erwirkt hat.
So... und jetzt mal keine Angst - das ist eine Rechtsmeinung eines unterpriveligierten und sehr begrenzten Gerichtes, die außerdem noch für eine befristete Zeit gilt.
Weiters - "gefährlich" wäre es wenn es jetzt eine Behörde gäbe die persönlcih alle Foren screent und daraufhin einsteilige Vs erwirkt, das geschieht nicht! Bedeutsam ist es in dem einen Fall denn es gibt eine Kanzlei die sehr genau drauf schaut was auf HEise geschrieben wird aber nicht mehr. Der Anwalt ist nicht daran interessiert das Fedboard zu sperren, oder Firstboard - darum wird hier auch niemand nachforschen
Es sei denn wir hätten zu irgendwas aufgerufen was seinen Mandanten schädigt.
Sollte hier etwas rechtswidriges gepostet werden müsste jemand also zum nächsten GEricht gehen und eine einstweilige VErfügung gegen Cyb oder First Board erwirken (die wohl nur gegen letztere wirksam wäre - genau stünde das aberin den AGB die ein Forenbetreiber mit den Admins hat), die wir beinspruchen könnten und die dann mit guter Wahrscheinlichkeit abgeschmettert werden würde (wie es oben nicht passiert ist).
Was also am obigen Artikel falsch ist - eine Einstweilige Verfügung eines Gerichtes hat keine Rechtsbildende Wirkung. Die können einstweilige Verfügungen machen das du dich nciht auf den Kopf stellen darfst - ok. Ich darf es aber - soll mal wer kommen und einklagen das das bei MIR auch rechtswidrig wär.
Die Folgen sind also absehbar - sie werden Heise betreffen, jetzt beweinen wir die alle mal für 6 MOnate, dann ist der Prozess vorbei und alles wieder normal, ok?
Es ist ganz normal das Anwälte etwas übertreiben um die ach so traurige Situation ihrer Mandaten zu schildern "sollte sich diese Rechtsmeinung durchsetzen" ja und genau das ist der Punkt - wird sie nicht können weil auch euer BGH dagegen entschieden hat.
_________________ "Landru! Guide us!"
|
|
Conelly
Captain

Anmeldedatum: 26.03.2001
Beiträge: 4297
Wohnort: BRD
|
|
Woblin Goblin
Commander

Anmeldedatum: 09.06.2001
Beiträge: 1472
Wohnort: Wien
|
|
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
|
|
|